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1 Qualifikationsbezeichnung
Das Latinum („Lateinkenntnisse") wird definiert durch die KMK-Vereinbarung vom 26.10.1979. Dieser Qualifikationsnachweis ist erforderlich bei dem Studium einiger Fächer für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien. Daneben wird in einzelnen Fachbereichen einiger Universitäten das Kleine Latinum als Studiumsvoraussetzung gefordert, und viele Universitäten verlangen für universitätseigene Prüfungen den Nachweis des Großen Latinums.
2 Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an aufsteigendem Pflichtunterricht auf der Grundlage der in den jeweils gültigen Lehrplänen formulierten Anforderungen. Eine erfolgreiche Teilnahme ist dann nachgewiesen, wenn in dem für den Nachweis maßgeblichen Zeugnis mindestens die Note „ausreichend" (= 5 Punkte; vergl. APVO § 13.8) erreicht worden ist (eine Ausnahme bildet das Kleine Latinum nach Lateinunterricht ab Klassenstufe 5).
3.1. Großes Latinum
Der aufsteigende Pflichtunterricht muss mindestens umfassen: Lateinunterricht von Klassenstufe 5 bis 10 und Fortsetzung in mindestens 3-stündigem Unterricht der 11. und 12. Jahrgangsstufe oder Lateinunterricht von Klassenstufe 7 bis 10 und Fortsetzung in der Oberstufe bis einschließlich 13. Jahrgangsstufe (ohne Prüfung) oder Lateinunterricht von Klassenstufe 9 bis 11 und Fortsetzung im Leistungsfach.
3.2. Latinum: Lateinkenntnisse gemäß der KMK-Vereinbarung vom 26.10.1979
Der aufsteigende Pflichtunterricht muss mindestens umfassen Lateinunterricht von Klassenstufe 5 bis 10 oder Lateinunterricht von Klassenstufe 7 bis 10 und Fortsetzung in mindestens 3-stündigem Unterricht der 11. Jahrgangsstufe oder Lateinunterricht von Klassenstufe 9 bis 10 und Fortsetzung in der Oberstufe bis einschließlich 12. Jahrgangsstufe oder Lateinunterricht von Jahrgangsstufe 11 bis 13, wenn Latein entweder als Leistungsfach oder als 3. Prüfungsfach betrieben wurde oder wenn Latein als Grundkursfach belegt und im Zusammenhang mit dem Abitur eine dem 3. Prüfungsfach entsprechende gesonderte Prüfung abgelegt wurde.
3.3. Kleines Latinum
Der aufsteigende Pflichtunterricht muss mindestens umfassen: Lateinunterricht von Klassenstufe 5 bis 10 (hier kann auch bei mangelhaften Leistungen das kleine Latinum zuerkannt werden) oder Lateinunterricht von Klassenstufe 7 bis 10 oder Lateinunterricht von Klassenstufe 9 bis 10 und Fortsetzung in der 11. Jahrgangsstufe oder Lateinunterricht von Jahrgangsstufe 11 bis 13. Schülerinnen und Schüler, die Latein als 3. Fremdsprache begonnen haben und gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern fortsetzen, die Latein als 2. Fremdsprache belegt haben, können das Große Latinum auf Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde nach besonderem Leistungsnachweis erwerben. Der Erwerb des Kleinen Latinums beim Überspringen einer Jahrgangsstufe von 10.1 nach 11.1 ist in der dritten Fremdsprache Latein am Ende von 11.2 möglich, wenn den Leistungsanforderungen am Ende des 11. Jahrgangs genügt wird. Im Abiturzeugnis wird dann in der Sprachenfolge Latein als dritte Fremdsprache von Klassenstufe 9 bis Jahrgang 11.2 bescheinigt. Anders verhält es sich beim Überspringen des 11. Jahrgangs und bei Eintritt in den 12. Jahrgang. Dann kann das Kleine Latinum erst am Ende des 12. Jahrgangs erreicht werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Studienfächer und -orte, in denen eine Latinum verlangt wird.
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